Erschütterungs- und Lärmmessungen

Erschütterungen und Lärm verursachen ggf. schädliche Umwelteinwirkungen. Dies beginnt mit oft äußerst subjektiver Belästigung und kann bis zu objektiven Gesundheits- und Bauwerksschäden führen.

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Gesetzliche Schutzregelungen beinhaltet in Deutschland u.a. das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Zusätzlich greifen ggf. einschlägige Normen. Darin sind Anhalts-, Richt- und Grenzwerte festgeschrieben.

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Eine Überprüfung und Beurteilung tatsächlicher Immissionen oder Überwachung der Emissionen sowie ggf. entsprechender behördlicher Auflagen kann nur über quantifizierende Messungen erfolgen. Solche erfolgen als Eigen- oder Fremdüberwachungen.

BAUSTELLEN, STEINBRUCH

Baumaschinen (insbeson-dere schwere Rammen, Großbohrgeräte und Ver-dichtungsgeräte) sowie Sprengungen auf Baustel-len und in Steinbrüchen sind oft die scheinbar naheliegendsten Verur-sacher von Erschütterun-gen und Schall. Eine Beur-teilung erfolgt meist nach den Anhaltswerten der DIN 4150, Erschütterungen im Bauwesen (Teil 2: Einwir-kung auf Menschen in Gebäuden; Teil 3: Einwirkung auf bauliche Anlagen).

VERKEHR LUFT, STRASSE, SCHIENE

Auch Straßen- und Schie-nenverkehr verursachen Lärm und Erschütterun-gen. Neben den davon ausgehenden Belästigun-gen können diese ggf. auch schädliche Wirkun-gen auf angrenzende Gebäude beinhalten.

INDUSTRIE, MILITÄR

Maschinen und Anlagen (bspw. Brecher, Mühlen, Stanzen, Kälteaggregate, Blockheizkraftwerke) sowie Truppenübungsplätze können ebenfalls Quelle massiver Emissionen sein.


Am Anfang unserer Tätigkeit in diesem Bereich standen u.a. Sprengerschüt-terungsmessungen in Steinbrüchen in Zusammenhang mit einer Promotion. Daraus erwuchsen Kontakte zu Erschütterungsmeßgeräte-Herstellern, die in den 90-ern schieß-lich in der Mitentwicklung von Seismographen, deren Anpassung an den deutschen, res-pektive europäischen Markt und schlußendlich auch dem Handel/Vertrieb mit diesen Meßgeräten mündete. Mehr ›